|
|
 |
 Klarstellung und Richtigstellung des Fritz Wotruba-Vereins zu NEWS Artikel vom 16. 11. 2006 |
 |
 |
   |
 |
| |
I.
Aus den von der Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. Karl Leutgeb über¬gebenen Unterlagen sowie aufgrund einer nunmehr durchgeführten Einsicht in den Akt der Vereinsbehörde ließ sich die Historie des Vereins bis 29. März 1995 wie folgt rekonstruieren:
1) Es liegen (undatierte) Satzungen vor, die von Rechtsanwalt Dr. Karl Leutgeb als “Proponent” unterfertigt sind und von diesem auch verfaßt wurden (Beilage ./1). Offenbar sind diese Satzungen dann auch der Vereinsbehörde vorgelegt und mit diesen die Bildung des Vereins “Freunde zur Erhaltung und Betreuung des künstlerischen Nach¬lasses von Fritz Wotruba” angezeigt worden, worauf die Vereins¬bildung mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für Wien vom 27. Mai 1986, Zl. I SD/715 BVP/86 (Beilage ./2) nicht untersagt wurde.
2) In der hierauf am 15. Juli 1986 abgehaltenen Gründungsversammlung (Beilage ./3) wurde
- der Vereinsvorstand sowie die Beiräte (darunter auch Rechtsanwalt Dr. Karl Leutgeb) gewählt (siehe Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Karl Leutgeb vom 9. November 1987 samt Wahlanzeige, Beilage ./4) und
- “klargestellt”, daß jede Funktion ehrenamtlich, allenfalls ohne Ersatz von Barauslagen auszuüben ist.
3) Generalversammlungen wurden nicht gemäß § 8 der Satzungen “jährlich, spätestens im Mai des jeweiligen Jahres” abgehalten; mitunter haben Generalver¬sammlungen in einigen Jahren überhaupt nicht stattgefunden. Protokolle von Generalversammlungen liegen nur vom 30. August 1988 und 14. Mai 1990 vor.
4) Die in § 2 der Satzungen zum Ausdruck gebrachte Absicht des Vereins, eine Stiftung zugunsten der Republik Österreich zu errichten, wurde nicht verwirklicht.
5) Wirtschaftsprüfer Mag. Christian Hofer hat inhaltlich seines Berichtes vom 13. Mai 1997 (bis dahin fehlende) ordnungsgemäße Rechnungsabschlüsse der Jahre 1986 bis 1996 erstellt und diesen Bericht (Beilage ./5) in der Generalversammlung am 13. Mai 1997 präsentiert. Inhaltlich dieses Berichtes hat Rechtsanwalt Dr. Karl Leutgeb folgende Honorare vom Verein vereinnahmt:
- 1990 ATS 900.000,-- - 1991 ATS 300.000,-- - 1992 ATS 300.000,--
insgesamt sohin ATS 1.500.000,--. Für die folgenden Jahre ab 1997 hat Mag. Christian Hofer jährlich ordnungsgemäß Rechnungsabschlüsse erstellt und der Generalversammlung jeweils präsentiert (Konvolut Beilage ./6), wobei in diesen Rechnungsabschlüssen jeweils das gesamte Vermögen sowie sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Vereins erfaßt wurden.
6) Nachdem Rechtsanwalt Dr. Karl Leutgeb im Herbst 1994 verstorben war und Gottfried von Einem als Präsident nicht mehr zur Verfügung stand, wurde in der Generalversammlung am 29. März 1995 ein neuer Vorstand gewählt.
II.
Dem Vernehmen nach wurde noch zu Lebzeiten von Fritz Wotruba, der am 28. August 1975 verstorben ist, die “DUINA Stiftung Vaduz” in Liechtenstein gegründet, die dann in die “Foundation for the Promotion of Modern Sculpture” übergegangen ist.
Dem Stiftungsrat gehören Rechtsanwalt Dr. Peter Ritter und Christa Kamm an.
Von dieser Stiftung konnte keine Auskunft darüber erlangt werden, über welches Vermögen sie verfügt, woher dieses Vermögen stammt und welche Erträgnisse erzielt werden.
Jedenfalls hat die “Foundation for the Promotion of Modern Sculpture” den Verein aber schon bisher finanziell unterstützt und dadurch wissenschaftliche Publikationen, eine fotografische Bestands¬aufnahme der Zeichnungen Fritz Wotrubas sowie verschiedene Ankäufe von Werken Fritz Wotrubas ermöglicht.
III.
1) In der Generalversammlung am 29. März 1995 (an der auch Elisabeth Leutgeb und Rechtsanwältin Dr. Christa Homan teilgenommen haben) wurde der Vereins¬vorstand neu gewählt:
• Dr. Wilfried Seipel – Präsident • Christa Kamm – Vizepräsident • Dr. Otto Breicha • Prof. Engelbert Lanzenberger • Prof. Oswald Oberhuber • Kristian Sotriffer • Konrad Oberhuber.
2) Noch im Jahr 1995 wurden
a) Mag. Christian Hofer mit der Aufarbeitung der finanziellen Gebarung des Vereins ab dessen Gründung sowie der laufenden Besorgung und Überprüfung der Ein¬nahmen und Ausgaben sowie der steuerlichen Angelegenheiten des Vereins und
b) Rechtsanwalt Dr. Werner Sporn mit der rechtlichen Beratung des Vereins
beauftragt.
3) In der Generalversammlung am 13. Mai 1997 wurden neue Vereins¬statuten (Beilage ./7) beschlossen und die demgemäß erfolgte Umbildung des Vereines von der Sicherheits-direktion Wien laut Schreiben vom 31. Juli 1997 (Beilage ./7) nicht unter¬sagt.
4) Nachdem sich herausgestellt hatte, daß
- die Sanierung und laufende Erhaltung des dem Verein gehörigen Hauses in 1190 Wien, Felix Mottl-Straße 10, einen Aufwand erfordern würde, der die finanziellen Möglichkeiten des Vereins übersteigt und
- sich das Haus nicht eignen würde, um das Werk Fritz Wotrubas öffentlich und in einem Fritz Wotruba gebührenden Rahmen zu präsentieren,
wurde ein Verkauf des Hauses angedacht und schließlich von der Generalversammlung am 18. Dezember 2003 (an der auch Rechtsanwältin Dr. Christa Homan teilgenommen hat) beschlossen. Gleichzeitig wurden vom Vereinsvorstand auch Überlegungen angestellt und entsprechende Verhandlungen geführt, um das Werk Fritz Wotrubas etwa im Museums-quartier, im Zwanzgerhaus oder in der Albertina oder in einem eigenen, in der Nähe der Wotruba-Kirche in Wien-Mauer zu errichtenden Museum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Alle diese Über¬legungen sind jedoch an dem damit ver¬bundenen finanziellen Aufwand gescheitert.
5) In der Generalversammlung am 18. Dezember 2003 (an der auch Rechts¬anwältin Dr. Christa Homan teilgenommen hat) wurde ferner beschlossen,
- eine Wotruba Privatstiftung zu gründen, der der Verein “Freunde zur Erhaltung und Betreuung des künstlerischen Nach¬lasses von Fritz Wotruba” sowie die “Foundation for the Promotion of Modern Sculpture” eine Mindestausstattung (je EUR 35.000,--) widmen und
- den Vorstand zu ermächtigen, nach einer Schätzung das gesamte Vermögen des Vereins als Nachstiftung in die Wotruba Privatstiftung einzubringen,
wobei die “Foundation for the Promotion of Modern Sculpture” erklärt hat, zu einem späteren Zeitpunkt der Wotruba Privatstiftung, wenn diese tatsächlich errichtet wird, EUR 500.000,-- nachzustiften.
6) Schließlich wurden in der Generalversammlung am 18. Dezember 2003 die Statuten (vor allem im Hinblick auf das mittlerweile in Kraft getretene neue Vereins¬gesetz 2002) geändert (gesamte Neufassung Beilage ./8).
7) Mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 2004 konnte das Haus in 1190 Wien, Felix Mottl-Straße 10, um einen (extrem günstigen) Kaufpreis von EUR 1,800.000,-- verkauft werden. Der Kaufpreis wurde veranlagt.
IV.
Mit Notariatsakt vom 23. Februar 2004 wurde
- vom Verein “Freunde zur Erhaltung und Betreuung des künstlerischen Nach¬lasses von Fritz Wotruba” und - von der “Foundation for the Promotion of Modern Sculpture”
die gemeinnützige Fritz Wotruba Privatstiftung errichtet und dieser Privatstiftung ein Betrag von je EUR 35.000,-- gewidmet (siehe Stiftungsurkunde Beilage ./9).
Diese Privatstiftung ist zu FN 248057 s in das Firmenbuch eingetragen (Firmen¬buchauszug Beilage ./10).
Der Stiftungszweck ist mit dem Vereinszweck ident.
Dem Stiftungsvorstand gehören derzeit entsprechend der Stiftungsurkunde an:
• Hofrat Prof.Mag.Dr. Wilfried Seipel als vom “Kunsthistorischen Museum mit Museum für Völkerkunde und österreichischem Theatermuseum” bestellt,
• Direktor Dr. Gerbert Frodl als von der “Österreichischen Galerie Belvedere” bestellt,
• Christa Kamm als von der “Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug” bestellt.
V.
Vor kurzem konnte nun die Erfassung des gesamten Werkes Fritz Wotrubas abge¬schlossen und bewertet werden (siehe Beilage ./11, die mit einem Schätzwert von EUR 9,757.030,-- abschließt).
In Vollzug der gefaßten Generalversammlungsbeschlüsse soll nun
a) das gesamte Vereinsvermögen der Fritz Wotruba Privatstiftung gewidmet (nach¬gestiftet) und b) der damit vermögenslose Verein aufgelöst
werden.
Es existiert sohin kein Vereinsvermögen, das mit der Vereinsauflösung gemäß Punkt XV. (2) der Statuten der Republik Österreich zur Verwendung im Rahmen der Zwecke des aufgelösten Vereins übertragen werden könnte, jedoch wurde die Erfüllung des Vereins¬zwecks von der Fritz Wotruba Privatstiftung “übernommen” und ist die Republik Österreich gemäß Punkt VII. (2) der Stiftungsurkunde im Fall der Auflösung der Fritz Wotruba Privatstiftung Letztbegünstigte mit der Maßgabe,
- das Vermögen (weiterhin) für gemeinnützige Zwecke im Sinn der Bundesabgaben¬ordnung zu verwenden und
- die der Privatstiftung gehörigen Werke Fritz Wotrubas als Sammlung zu erhalten und in geeigneter Form zumindest mit ihren wesentlichen Teilen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
VI.
Zu den von Rechtsanwältin Dr. Christa Homan aufgestellten und im Wochenmagazin NEWS lancierten Behauptungen (Beilage ./12) ist, soweit es den Verein “Freunde zur Erhaltung und Betreuung des künstlerischen Nach¬lasses von Fritz Wotruba” betrifft, folgendes festzustellen:
1) Hofrat Prof.Mag.Dr. Wilfried Seipel will den Verein (= Wotruba-Verein), dessen Präsident er ist, nicht “sang- und klanglos auflösen”. Vielmehr soll die Auf¬lösung dieses Vereins im Sinn der von der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse erfolgen, um im Interesse von Fritz Wotruba mit den von der “Foundation for the Promotion of Modern Sculpture” zu leistenden ganz erheblichen finanziellen Beiträgen über die Fritz Wotruba Privatstiftung doch die Möglichkeit zu schaffen, den Vereins- und nunmehrigen Stiftungszweck zu erfüllen.
2) Die Behauptung einer “Geld- und Vermögensverschiebung gewaltigen Ausmaßes”, die angeblich andere (welche außer Rechtsanwältin Dr. Christa Homan ?) “Vereinsmitglieder wittern”, ist eine völlig unbegründete (üble) Unterstellung.
3) Rechtsanwältin Dr. Christa Homan steht es frei, alle ihr nach den Vereins¬statuten zustehenden Rechte wahrzunehmen. Wenn Rechtsanwältin Dr. Christa Homan ein Schiedsgericht anrufen will, wird von der Generalversammlung gemäß Punkt XIV. (2) der Vereinsstatuten ein Vorsitzender zu wählen und von Rechtsanwältin Dr. Christa Homan zwei Schieds¬richter namhaft zu machen sein (was bisher allerdings noch nicht geschehen ist).
4) Es mag sein, daß “1985 Lucy Wotruba starb und danach ging alles drunter und drüber”. Dazu können in erster Linie aber nur Rechtsanwalt Dr. Karl Leutgeb bzw. nunmehr dessen mittlerweiliger Stellvertreter als Rechtsanwalt Auskunft geben.
5) Die Schaffung eines Wotruba-Museums ist bis heute an den finanziellen Möglichkeiten des Vereins “Freunde zur Erhaltung und Betreuung des künstlerischen Nach-lasses von Fritz Wotruba” gescheitert. Allerdings besteht derzeit die begründete Aussicht, daß seitens des Bundes Mittel zur Verfügung gestellt werden, die es der Fritz Wotruba Privatstiftung ermöglichen sollten, auch mit Hilfe der von der “Foundation for the Promotion of Modern Sculpture” zugesagten Zuwendung von EUR 500.000,-- im Bereich des Zwanzgerhauses Räume für eine eindrucksvolle Präsentation der Werke Fritz Wotrubas zu schaffen.
6) Dem Verein “Freunde zur Erhaltung und Betreuung des künstlerischen Nach¬lasses von Fritz Wotruba” und dessen Präsident Hofrat Prof.Mag.Dr. Wilfried Seipel ist nicht bekannt, wo sich noch welches Vermögen befinden sollte, auf das der Verein Anspruch erheben könnte. Diesbezüglich konnte auch Rechtsanwältin Dr. Christa Homan, die Tochter des Rechtsanwaltes Dr. Karl Leutgeb – jedenfalls bislang – keine Auskunft geben; sie ist seit 1995 Vereinsmitglied und hat in dieser Eigenschaft auch an Generalversammlungen teilgenommen, um erstmals im April 2006 bis zum nunmehrigen Artikel im Wochen¬magazin NEWS “aktiv” zu werden (siehe Korrespondenz Beilage ./13).
Wien, am 20. November 2006 |
|
|
|